Trauung

Die Bitte um Gottes Segen für den gemeinsamen Lebensweg steht im Mittelpunkt des Trau-Gottesdienstes.

Eine standesamtliche Eheschließung muss vorher erfolgt sein.

Trauungen werden in der Regel samstags gefeiert.  Bitte klären Sie möglichst früh ab, ob Termine frei sind (im Sekretariat).

 

Alle Fragen zur kirchlichen Trauung beantwortet Ihnen gerne Ihr Pfarrer / Ihre Pfarrerin.

Sobald ein Termin für die kirchliche Trauung vereinbart ist, erhalten Brautpaare zusammen mit einer schriftlichen Terminbestätigung ein Merkblatt mit Informationen zur Vorbereitung und zum Ablauf des Traugottesdienstes.

Für evangelische Trauungen auswärtiger Paare kann die Bartholomäuskirche vermietet werden. In diesem Fall ist der Termin verbindlich, wenn er mit dem Sekretariat vereinbart und anschließend durch den Pfarrer/die Pfarrerin, von dem/der die Trauung gehalten wird, bestätigt ist.

[Formular Terminbestätigung]

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ev. Landeskirche (www.elk-wue.de – Glauben-Glaubens-Abc-Glossar-Trauung)

Hier finden Sie einen Download für den Flyer von der Fachstelle Gottesdienst der Evangelischen Landeskirche in Württemberg: Trauflyer Fachstelle Gottesdienst 2022.pdf

 

Vermietung Bartholomäuskirche

Die Bartholomäuskirche ist das Gotteshaus der Ev. Kirchengemeinde Markgröningen. Für evangelische Trauungen auswärtiger Brautpaare mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer einer evangelischen Kirche kann die Kirche vermietet werden, ebenso für Trauergottesdienste auf Wunsch der Angehörigen, wenn es sich um einen evang. Trauergottesdienst handelt. Im Rahmen der ökumenischen Zusammenarbeit kann die Möglichkeit der Vermietung der Bartholomäuskirche auch für Gottesdienste und Feiern anderer Konfessionen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen eingeräumt werden. Anfragen erfolgen über die Pfarrämter.
Die Kirche kann ebenso vermietet werden für Konzerte oder Veranstaltungen, die dem Charakter des Gotteshauses angemessen sind. Orgel, Truhenorgel und Klavier können gegen eine Gebühr auf Antrag mitbenutzt werden.
Die Mieteinnahmen dienen dem Erhalt und Unterhalt der Kirche. Die Miete wird durch den Kirchengemeinderat festgelegt. Auf Antrag kann die Miete für Gemeindeglieder der Ev. Kirchengemeinde Markgröningen ermäßigt oder erlassen werden. Dies bezieht sich nicht auf die weiteren, mit der Vermietung verbundenen Kosten.

Miete je Veranstaltung (inkl. Vorbereitung)
300,--€

Heizung
nach Verbrauch (Dezember - März) bzw. 
Pauschalregelung: 
50,--
€ (sofern Heizung notwendig, Übergangszeit)

Mesnerdienst
nach Aufwand (Stunden) bzw.
Pauschalregelung:
50,--€

Kirchenmusik
Die Tätigkeit von Kirchenmusikern wird nach den Regelsätzen der Ev. Landeskirche vergütet und wird über die Mietrechnung abgerechnet.

KONTAKT

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MARKGRÖNINGEN
Kirchplatz 9
71706 Markgröningen
T: 07145-996-0
F: 07145-996-50
E: Pfarramt.Markgroeningen-1@elkw.de

 

Bankverbindung:

Kreissparkasse Ludwigsburg: IBAN: DE40 6045 0050 0009 0010 24   BIC: SOLADES1LBG