24/07/2016 0 Kommentare
Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung
Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung
Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung
# Gemeindehaus - Infos
Veröffentlicht am Sonntag, 24. Juli 2016 21:42

© Ev.Kirchengemeinde, Güthle
Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung
Der Kirchengemeinderat hat die Entscheidung über Anträge zur Vermietung an die 14täglich stattfindende Mitarbeiter-Dienstbesprechung delegiert. Dort werden Anträge daraufhin geprüft, ob ihnen im Rahmen des Belegungsplans stattgegeben werden kann und ob erwartet werden kann, dass die Veranstaltung den Richtlinien der Hausordnung entspricht. Zur Abklärung von Vermietungsanfragen dient das Formular "Fragebogen zur Vermietung", das Sie bitte nach der Terminzusage ausgefüllt beim Sekretariat abgeben.
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