Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung

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Gemeindehaus - Hausordnung und Vermietung


Der Kirchengemeinderat hat die Entscheidung über Anträge zur Vermietung an die 14täglich stattfindende Mitarbeiter-Dienstbesprechung delegiert. Dort werden Anträge daraufhin geprüft, ob ihnen im Rahmen des Belegungsplans stattgegeben werden kann und ob erwartet werden kann, dass die Veranstaltung den Richtlinien der Hausordnung entspricht. Zur Abklärung von Vermietungsanfragen dient das Formular "Fragebogen zur Vermietung", das Sie bitte nach der Terminzusage ausgefüllt beim Sekretariat abgeben.


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Mietvertrag

Hausordnung


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